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ArbG Trier, 02.08.2012 - 2 Ca 526/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 02.08.2012 - 2 Ca 526/12
- ArbG Trier, 02.08.2012 - 2 Ca 526/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2013 - 2 Sa 386/12
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2013 - 2 Sa 386/12
Unterlassungsanspruch - Reichweite der Verschwiegenheitspflicht
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 02.08.2012 - 2 Ca 526/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Urteil vom 2. August 2012 - 2 Ca 526/12 - hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass der Klägerin gegen die Beklagte kein Unterlassungsanspruch zustehe.
Die Klägerin beantragt , unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 2. August 2012 - 2 Ca 526/12 - wie folgt zu entscheiden:.